Fragen zur Genossenschaft

1) Wer ist “UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“?

Die „UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“ ist eine von den Stadtwerken Münster initiierte Genossenschaft mit ca. 530 Mitgliedern. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Engagement der Bürgerinnen und Bürger für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region. Die Genossenschaft hat Ende 2015 von den Stadtwerken Münster zwei Windenergieanlagen in Münster-Roxel und eine Windenergieanlage in Münster-Amelsbüren erworben. Auf der außerordentlichen Generalversammlung am 17.Oktober 2017 hat eine große Mehrheit der anwesenden Mitglieder für den Erwerb einer weiteren Windenergieanlage in Münster-Amelsbüren gestimmt.
Den Vorstand der Genossenschaft bilden Dr. Veit Christoph Baecker, selbständiger Journalist und Berater aus Münster und Manfred Andresen, ehemaliger Kundenbetreuer für kommunale Kunden bei der Westdeutschen Landesbank, wohnhaft in Dülmen. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus Prof. Dr. Theresia Theurl, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen an der Universität Münster, Willi Radloff, ehemaliger Vorstand der Volksbank Bocholt eG und Sebastian Henkel, Rechtsanwalt in der renommierten münsterschen Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei am Aegidiitor.

2) Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

3) Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

4) Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

“UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“ ist ein im Genossenschaftsregister eingetragenes Unternehmen. Sie besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

5) Wie kann ich Mitglied werden?

Derzeit nimmt die “UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“ keine neuen Mitglieder auf. Registrieren Sie sich für unseren Newsletter um informiert zu sein, wenn neue Beteiligungsmöglichkeiten bestehen.

6) Gibt es einen Mindestanlagebetrag?

Für eine Mitgliedschaft muss mindestens ein Mitgliedsanteil erworben werden. Ein Mitgliedsanteil an der “UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“ entspricht einem Wert von 500 Euro.

7) Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann jeder, der volljährig ist, Mitglied werden. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht. Derzeit nimmt die “UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“ jedoch keine neuen Mitglieder auf. Registrieren Sie sich für unseren Newsletter um informiert zu sein, wenn neue Beteiligungsmöglichkeiten bestehen.

8) Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt? 

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

9) Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

10) Welche Gewinne kann ich voraussichtlich erwarten?

Die “UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“ strebt ein Ausschüttungsziel von ca. 3,5 % p.a. auf den Anteil an. Diese ist u.a. abhängig vom Windertrag und somit vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft. Sie ist nicht garantiert. Aus diesem Grund versucht die Genossenschaft so kostengünstig wie möglich zu agieren.
Eine Entscheidung über die Ausschüttung wird in der jährlichen Mitgliederversammlung getroffen.

11) Was ist eine Dividende?

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet.

12) Kann ich meinen Genossenschaftsanteil noch vor Ablauf der Laufzeit kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht der Regelung im Genossenschaftsgesetz. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens wird jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt, solange dies zu einer Unterschreitung des Eigenkapitals i.H.v. 95% führen würde.

13) Benötige ich ein Bank-Depot, wenn ich einen Genossenschaftsanteil zeichne?

Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Höhe des Genossenschaftsanteils, den Sie erworben haben, bestätigt.

14) Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?

Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.

15) Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

16) Muss auf die Erträge (Dividenden) Kapitalertragsteuer gezahlt werden?

Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:
- eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %.
- eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %

17) Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können Sie sich jedoch zu viel gezahlte Steuern über die Angabe in der Steuererklärung zurückholen (Günstigerprüfung). Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist.

18) Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal (www.unsere-muenster-energie.de), wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.

19) Ist die Einreichung eines Freistellungsauftrages bzw. einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich?

Ja. Sofern Sie einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen möchte, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

20) Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, Sie können die Anteile grundsätzlich an dritte Personen übertragen.
Ein uneingeschränktes Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile ist nur an Mitglieder der “UNSERE MÜNSTER-ENERGIE eG“ möglich. Bei einer Übertragung auf andere Dritte ist eine Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Im Todesfall scheidet das Mitglied aus, seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über. Weitere Details hierzu finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.

21) Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein Genosse verstirbt, gehen die Anteile an den Erben/die Erben über (siehe auch Punkt 20 bzw. §6 der Satzung).