1) Wo stehen die Windenergieanlagen (WEA), die die Genossenschaft erwerben wird?
Die Genossenschaft wird drei WEA erwerben. Sie wurden von den Stadtwerken Münster projektiert und im 4. Quartal 2014 errichtet. Zwei WEA stehen in Roxel/Nienberge am Twerenfeldweg bzw. am Stodtbrockweg. Die dritte WEA erzeugt ihren Strom in Amelsbüren an der Thierstraße.
- Zu wenig Wind: Die Rotoren einer WEA drehen sich erst ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s (Windstärke 3). Zu viel Wind: Bei zu hoher Windgeschwindigkeit (ab ca. 25 m/s – Windstärke 9) wird die Belastung für die WEA zu groß. Dann dreht sich die Anlage „aus dem Wind“ und schaltet automatisch ab.
- Wartungsarbeiten: Die unterschiedlichen Bauteile einer WEA werden in unterschiedlichen Zyklen regelmäßig vom Hersteller gewartet. Während dieser Zeit ist die Anlage außer Betrieb.
- Reparaturarbeiten: Durch die Vielzahl und die Komplexität gerade der elektronischen Bauteile können kleine Fehler auftreten, durch die eine WEA „außer Betrieb geht“. Diese werden entweder über die Leitwarte des Herstellers per Fernzugriff oder durch einen Monteur vor Ort behoben.
- Schattenwurfabschaltung: Überschreitet eine WEA zulässige Grenzwerte bzgl. des tatsächlichen Schattenwurfs, schaltet sie sich automatisch ab.
- Vereisung: Nebel, Eisregen oder Schnee können bei Temperaturen unter 0° C zu Eisansatz führen. Diesen erkennt die WEA und geht automatisch außer Betrieb.
- Abschaltung aufgrund zu schwacher Netze: Prinzipiell kann eine WEA aufgrund zu geringer Stromnachfrage bzw. zu hoher Einspeisung an erneuerbaren Energien kurzfristig außer Betrieb gehen. Dieser Fall tritt vermehrt in industrieschwachen Regionen mit großen Windparks auf.
2) Wie groß ist der Schattenwurf einer Windenergieanlage?
Jede WEA verursacht durch ihre Rotordrehung einen periodisch auftretenden, beweglichen Schattenwurf, der als Immission gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG zu werten ist. Der Schattenwurf ist abhängig vom Sonnenstand, den Wetterbedingungen und der Stellung des Rotors (und damit der Windrichtung). Eine WEA wird außer Betrieb gesetzt, wenn das reale jährliche (8 Stunden pro Jahr) oder tägliche Schattenkontingent (30 Minuten pro Tag) je Immissionspunkt ausgeschöpft ist.
3) Wie hoch sind die Schallemissionen einer Windenergieanlage?
Beim Bau einer WEA müssen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfassende baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Grundlage zur Prüfung der Schallemissionen ist die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm), in der jeweils konkrete Vorgaben für Geräuschpegel festgelegt sind und nicht überschritten werden dürfen. Im Außenbereich darf bei Wohngebäuden nachts die Belastung (Schallimission) nicht größer als 45 dB(A) sein. Dies entspricht ungefähr dem Geräuschpegel in einem ruhigen Büro. Der einzuhaltende Grenzwert richtet sich nach dem Charakter des umliegenden Gebietes. In reinen Wohngebieten darf die Belastung bspw. nicht höher als 35 dB(A) sein. Andernfalls muss die WEA nachts schallreduziert, d.h. mit geringerer Leistung betrieben werden.
4) Wie viele Stunden ist eine WEA am Tag in Betrieb?
Es lässt sich nicht genau sagen, wie viele Stunden eine WEA durchschnittlich in Betrieb ist. Eine WEA produziert in der Regel Strom bei einer Windgeschwindigkeit zwischen 3 und 25 m/s. Stillstandzeiten kann es aufgrund von Wartungsarbeiten oder eines Defektes geben. An den vier Standorten kann man von ca. 2.100 Volllaststunden ausgehen. Diese Zahl bedeutet, dass jede WEA den erwarteten Jahresertrag in 2.100 Stunden erbringen könnte, wenn sie die komplette Zeit mit maximaler Leistung läuft und die restliche Zeit des Jahres still steht.
5) Ist der Vogel- und Fledermausschutz gewährleistet?
Die Belange des Artenschutzes wurden selbstverständlich im Rahmen der Genehmigungsverfahren der WEA berücksichtigt. Die Gefährdung einzelner Vögel oder Fledermäuse kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vergleichbar mit Straßen oder Hochspannungsleitungen kann auch bei WEA kein hundertprozentiger Schutz garantiert werden. Das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen wird im Vorfeld der Genehmigungsverfahren ausgiebig untersucht und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.
6) Wie hoch ist die Lebensdauer einer WEA?
Die Betriebsdauer vieler WEAs ist bilanziell mit 20 Jahren angesetzt. Die meisten Bauteile halten aber 20 Jahre und länger. Nach 20-jähriger Betriebszeit können viele WEAs nach einer entsprechenden Überprüfung weiter betrieben werden. Anderenfalls werden die Anlagen abgebaut und entsorgt und die Grundstücke wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht.
7) Was passiert bei unvorhergesehen Beschädigungen der Windenergieanlage durch Blitzeinschlag oder Feuer?
Derartige Schäden sind im Rahmen der für diese Anlage abgeschlossenen Maschinenversicherung abgesichert. Der Ausfallschaden wird von der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung erstattet.